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02/2024 Angaben zur Rente bei der Steuererklärung

Ich hoffe es geht Euch allen gut.
Uns liegen einige Anfragen zu Angaben zur Rente in der Steuererklärung vor. Entsprechend habe ich direkt bei dem mit uns vernetzten Steuerbüro nachgefragt.

Wer eine Rente bezieht, muss unter bestimmten Umständen hierüber eine Steuererklärung abgeben. Die Daten schickt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) direkt an die Finanzämter. Eine Bescheinigung hierüber gibt es auf Wunsch.

Überschreitet das zu versteuernde Einkommmen den Grundfreibetrag, kommen auch RentnerInnen um eine Steuererklärung nicht herum. Für 2023 beträgt der Freibetrag bei Alleinstehenden 10.908 Euro, bei Verheirateten 21.816 €. Das Finanzamt erhält die Daten automatisch von der DRV.

Die DRV stellt kostenlos mit der "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung" eine Bescheinigung zur Verfügung. Einmal beantragt kommt die Bescheinigung automatisch jährlich. Beim ersten Mal muss diese Bescheinigung allerdings unter Angabe der persönlichen Rentenversicherungsnummer über das Kundenportal oder den Online Service der DRV angefordert werden:
www.deutscherentenversicherung.de

Gutes Gelingen allen, die gerade auf Tour sind.
--
Harald Jung
Vorstandsvorsitzender im Verband der Studienreiseleiter e.V.
Mitgliederverwaltung, Kommunikation, Außendarstellung, Strategische Planung
www.reiseleiterverband.de
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01/2024 Verpflegungsmehraufwand 2024

Wir hoffen Ihr seid alle gut und gesund ins Neue Jahr 2024 gestartet, für das wir Euch nochmals Gesundheit, Zufriedenheit und stets nette Gäste wünschen.

Alle Mitglieder, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, können in ihrer Steuererklärung ggfls. für Einsätze
im In- und Ausland einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

Die gerade neu festgelegten Sätze des BMF für 2024 findet ihr unter dem unten angehängten Link. Unter dem selben Link auch die Sätze für 2023, für alle die gerade an ihrer Steuererklärung sitzen.

Allen, die gerade unterwegs sind, wünschen wir Gutes Gelingen
Harald

Verpflegungsmehraufwand 2024 - Die Sätze in Deutschland und im Ausland:
https://www.n2f.com/blog/de/verpflegungsmehraufwand-2024/#

Verpflegungsmehraufwand  -  Die Sätze 2024 im Ausland  / Marion Chevry [1]

Wer beruflich oft unterwegs ist, dem ist der Begriff des Verpflegungsmehraufwands schon wohlbekannt. Doch sind manche Einzelheiten nicht immer klar. Wie werden die Reisekosten eigentlich gedeckt? Zu welchem Satz? Ob die Dienstreise nach Berlin, München, Paris oder New York geht – für ein paar Stunden oder über mehrere Tage, gelten unterschiedliche Bedingungen. Entdecken Sie die gültigen Sätze für den Verpflegungsmehraufwand 2023 in Deutschland und im Ausland und wie das Pauschalsystem funktioniert.

Ab dem 01.01.2023 haben sich die Verpflegungsmehraufwände geändert, die 2021 pandemiebedingt angepasst worden waren. Dies wurde durch das Bundesfinanzministerium bereits im November 2022 in einem Schreiben bekannt gegeben (siehe BMF-Schreiben [2]). Ab dem 01.01.2024 gibt es nun erneut Änderungen.

Verpflegungsmehraufwand: Was ist darunter zu verstehen?

Wenn man den üblichen Arbeitsplatz wegen einer Dienstreise verlassen muss, ist es nicht nur eine Frage der Entfernung vom eigenen Heim. Es geht auch um Mehraufwand. Frühstück und Kaffee zum Mitnehmen, Mittagessen im Restaurant, Getränke am Abend – die mit einer Auswärtstätigkeit entstehenden Kosten sind natürlich höher als im

Alltag. Genau dafür sorgt der Verpflegungsmehraufwand. Dieser wird durch Paragraph § 4 Absatz 5 Nummer 5 Satz 2 des Einkommenssteuergesetzes geregelt.

In Deutschland funktioniert das Vergütungssystem als Pauschale. Je nach Dauer der Reise gilt ein gewisser Betrag. Egal ob der Arbeitnehmer tatsächlich mehr oder weniger – oder sogar gar nichts – ausgegeben hat, es wird die gleiche Summe automatisch bezahlt. Kein Beleg wird daher benötigt. Lediglich die Genehmigung der Dienstreise reicht zur Erstattung. Es muss aber klar sein, dass der sogenannte Verpflegungsmehraufwand nichts mit der Deckung der Reisekosten zu tun hat. Solche Kosten werden vom Unternehmen getrennt und in vollem Umfang (100 Prozent) übernommen. Hier ist die Rede nur vom Mehraufwand, da der Mitarbeiter nicht zuhause ist.

Die Dauer und das Reiseziel sind die zwei Kriterien zur Bestimmung des Spesensatzes. Davon ausgehend gibt es verschiedene Fälle:

* Dauert die Reise mehr als 8 Stunden bzw. mehr als 24 Stunden? Sollte die Abwesenheit während eines einzelnen Arbeitstages und für weniger als acht Stunden dauern, wird dem Arbeitnehmer für die Geschäftsreise nichts erstattet.

* Wohin wird beruflich gereist? Bei Reisezielen wird zwischen Deutschland und Ausland unterschieden [3[4

Verpflegungsmehraufwand 2023/2024  -  Die Sätze in Deutschland

Ein einzelner Pauschalbetrag gilt für ganz Deutschland. Die Pauschalbeträge 2023 bleiben die gleichen wie im Vorjahr:

* „Kleine“ Verpflegungspauschale: Bei einer Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden sowie für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen erhält der Mitarbeiter 14€.

* „Große“ Verpflegungspauschale: Wenn die übliche Tätigkeitsstätte für mehr als 24 Stunden verlassen wird, werden pauschal 28€ vergütet.

Zum Vergleich betrugen vor einigen Jahren die kleine und große Spesenpauschale jeweils 12€ und 24€. Das Verhältnis 1:2 zwischen beiden Pauschalen wurde aber beibehalten.

Außerdem gibt es zusätzlich die sogenannte Übernachtungspauschale. Nach dem Verpflegungsmehraufwand 2023 liegt diese bei 20€ pro Nacht. Die Hotelrechnung wird aber am häufigsten zu 100 Prozent vom Unternehmen übernommen.

Dazu sind noch Sonderregelungen zur Abrechnung zu beachten, besonders wenn die Verpflegung schon im Preis der Übernachtung enthalten ist. In diesem Fall sind Kürzungen von 20 bzw. 40 Prozent für Frühstück bzw. Mittag- und Abendessen vorgesehen. Genauer gesagt wird der Betrag von 28€ auf 22,40€ einschl. Frühstück und auf 16,80€ inkl. Abendessen reduziert.

Veränderter Verpflegungsmehraufwand 2024 im Inland

Im Rahmen des Wachstumschancengesetztes haben Bundesfinanzministerium und Bundeskabinett für 2024 beschlossen, die Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwände zu erhöhen.

Die Sätze für Dienstreisen innerhalb Deutschlands ab dem 01.01.2024 sehen wie folgt aus:

* „Kleine“ Verpflegungspauschale: 15€ bei einer Auswärtstätigkeit zwischen 8 und 24 Stunden sowie für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen.

* „Große“ Verpflegungspauschale: 30€ ab 24 Stunden Auswärtstätigkeit.

Verpflegungsmehraufwand 2023 – Die Sätze im Ausland

Bei einer Dienstreise ins Ausland unterscheiden sich die Sätze nicht nur nach Ländern, sondern auch manchmal nach Städten oder sogar nach Regionen. Die Sätze wurden nämlich speziell implementiert, um die wirtschaftlichen Ungleichheiten möglichst gerecht zu decken. Von daher sind Spesensätze in Paris, Warschau und Madrid sehr

unterschiedlich. In der Regel sind die Sätze bei Auslandsaufenthalten höher als die bundesweit geltenden Beträge.

In der nachstehenden Tabelle sind die Verpflegungspauschalen (in €) für die häufigsten Reiseziele im Ausland zu finden. Änderungen zu den geltenden Beträgen aus 2021 sind fettgedruckt. Eine vollständige Übersicht aller Länder finden Sie hier [5].

Reisekostenrichtlinien können in der N2F-Software hinterlegt werden und die richtigen Pauschalen werden bei der Angabe der Reisedaten automatisch angepasst. Auch bei Dienstreisen ins Ausland können die Beträge wegen schon bezahlter Mahlzeiten gekürzt werden. Dafür gelten die gleichen oben erwähnten abzuziehenden Prozentsätze wie in Deutschland.

Nehmen wir ein Beispiel zum besseren und konkreten Verständnis:

Herr Müller arbeitet in Köln. Er muss beruflich für vier Tage (inkl. An-und Abreise) nach Paris reisen, wobei er das Frühstück mit der
Hotelrechnung von der Firma erstattet bekommt.

* Anreisetag: Verpflegungsmehraufwand von 39€;
* Tag 2 und 3: Verpflegungsmehraufwand von 58€ pro Tag wegen ganztägiger Abwesenheit, abzüglich 11,60€ für Frühstück; dies ergibt 46,40€ pro Tag;
* Abreisetag: Verpflegungsmehraufwand von 39€, abzüglich 11,60€ für Frühstück: dies ergibt 27,40€.

Die Beträge des Verpflegungsmehraufwandes können auf den ersten Blick verwirrend wirken. Abrechnung nach Reiseziel und Dauer, Verkürzung nach Mahlzeiten, jährliche Aktualisierung der Sätze etc. Um Firmen durch diesen komplexen Prozess zu begleiten und die Reisekostenabrechnung generell so automatisch wie möglich zu verwalten, wurden professionelle Tools speziell dafür entwickelt. Mit N2F können Sie auf eine komplette Lösung bauen! [3]

Links:
------
[1] https://www.n2f.com/blog/de/author/mchevryn2f-com/
[2] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2022-11-23-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[3] https://www.n2f.com/de/kontaktieren-sie-uns?utm_source=blog
[4] https://content.n2f.com/demo-anfordern
[5] https://www.n2f.com/blog/wp-content/uploads/2023/12/2023-11-21-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2024.pdf

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Harald Jung
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30/2023 Aktionstag des Verbandes am 19.01.2024 im Rahmen der CMT Stuttgart

Wir hoffen es geht Euch allen gut.

Vom 13. - 21. 01. 2024 findet in Stuttgart wieder eine analoge CMT statt. Nach unserem sehr erfolgreichen Aktionstag auf der Messe im Januar 2023 planen wir wieder mit Unterstützung der Messe AG Stuttgart am Freitag, 19.01.2024 von 10:00 - 13:00 eine Informationsveranstaltung des Verbandes der Studienreiseleiter e.V.

Ziel ist der informelle Austausch unter Mitgliedern, Networking mit Premium Gruppenreiseveranstaltern, die wir gezielt einladen werden und umfangreiche Informationen für alle, die Interesse an unserem Berufsverband haben. Dafür stellt uns die Messe AG exklusiv den VIP Bereich an diesem Tag von 10:00 - 13:00 h zur Verfügung. Für Verpflegung ist gesorgt.

Aktuell sind zahlreiche Premiumreiseveranstalter intensiv auf der Suche nach kompetenten Studienreiseleiter*innen für 2024. Auch dafür wollen wir eine Plattform anbieten.

Bereits am Donnerstag, 18.01.2024 bietet unser Kollege im Verband Peter Weinert eine Fortbildung in der Staatsgalerie Stuttgart mit Führung durch die Modigliani-Ausstellung an:

Beginn:  18.01.2024 / 13:30h Staatsgalerie Stuttgart, Konrad Adenauer Str. 30 - 32 D - 70173 Stuttgart.  Dauer: 60 min

Bei der Staatsgalerie handelt es sich um eine der bedeutendsten Kunstsammlungen und eines der meist besuchten Museen in Deutschland. König Wilhelm I gründete es ursprünglich als Museum der bildenden Künste. Die Teilnahme an der Führung und der Eintritt zur Messe ist für Mitglieder im Verband der Studienreiseleiter e.V. kostenfrei. Gäste sind in Rücksprache mit uns immer herzlich willkommen. Wir freuen uns auf rege Teilnahme und erfolgreiches Networking auf der CMT

Anmeldung erfolgt bitte bis Mittwoch, 17. 01. 2024 an unser Vorstandsmitglied Peter Weinert: peter.weinert@reiseleiterverband.de

Nach der Führung ist noch genügend Zeit für individuelle Besichtigung. Am Abend wollen wir uns gemeinsam zu einem Verbandsabend treffen. Beginn: 18:00h /  Ort: Wird noch bekannt gegeben.

Allen, die gerade unterwegs sind, wünschen wir " Gutes Gelingen "

Harald Jung


29/2023 CMT Stuttgart

Vom 14.-23.01. 2024 findet in Stuttgart wieder eine analoge Messe statt. Mit Unterstützung der Messe AG Stuttgart veranstalten wir am Freitag, 19.01.2024 von 12:00h - 15:00h eine Informationsveranstaltung des Verbandes der Studienreiseleiter e.V.

Ziel der Veranstaltung ist der informelle Austausch unter Mitgliedern, Networking mit Premium Gruppenreiseveranstaltern, die wir gezielt einladen werden und umfangreiche Informationen für alle, die Interesse an unserem Berufsverband haben. Dafür steht uns ein VIP Bereich zur Verfügung, für Verpflegung ist gesorgt.

Für den 18.01.24 ist vom Verband eine Fortbildung in Stuttgart geplant, Vorstandsmitglied Peter Weinert organisieren wird.

Weitere Informationen zu den o.g. Veranstaltungen findet Ihr in Kürze hier.

 


28/2023 Buchempfehlung zu Weihnachten

Viele Kollegen/-innen wissen noch nicht, was sie zu Weihnachten schenken sollen.

Hier ein Tip für Unentschlossene: In einer der letzten Nummern der historischen Zeitschrift DAMALS (9-2023) erhielt ein Buch unseres Verbandmitglieds Susanne Lipps eine ausgesprochen positive Rezension, die ich kurz präsentieren möchte, zumal es sich im weitesten Sinne um Reiseliteratur handelt.

Seit einigen Jahren werden Bücher verstärkt digital konsumiert. Dabei gibt es großartige Orte, an denen man analog Bücher entdecken kann. Susanne Lipps Buch stellt solche „Bücherorte“ in Europa vor – von der Buchbarke in London bis hin zum auf Kochbücher spezialisierten Antiquariat in Berlin. Viele dieser Orte sind zugleich ausgesprochen geschichtsträchtig.

Das Buch gliedert sich in drei Teile. Zunächst nach Städten in Europa, die für ihre literarische Kultur ausgezeichnet wurden, wie z. B. Krakau, das seit 2013 zu den UNESCO-Literaturstädten zählt. Neben wichtigen Hinweisen auf Denkmäler, Sammlungen und Bibliotheken erhalten die Leser auch Literaturempfehlungen sowie Tips für außergewöhnliche Buchläden, Kaffee und Bars mit Bezug zum Thema Buch.

Ein weiterer Teil stellt Städte vor, die als schönste Bücherorte Europas bezeichnet werden.

Zuletzt werden gezielt große Autoren und literarische Figuren vorgestellt. So kann man anhand der vorliegenden Informationen z. B. auf den Spuren von Astrid Lindgren oder Harry Potter reisen.

Susanne Lipps, „Bücherorte“. Europas schönste Ziele für alle, die das Lesen lieben.Kunth Verlag, München 2023, €29,95

Peter Weinert


27/2023 Kampagne "RESPECT YOUR GUIDE"

Wir haben bereits zahlreiche Rückmeldungen auf die Kampagne "RESPECT YOUR GUIDE" erhalten. Relativ repräsentativ die Nachricht von unserem Kollegen Andreas Pehl, der gerade ein "Sabattico" in Norwegen absolviert (s.u.)

Dies ist was übereinstimmend alle sagen und was auch meine Erfahrung ist. Wir haben es hier mit dem Problem zu tun, dass es sich bei den Respektlosigkeiten so gut wie immer um deutsche Gäste handelt.

Euch allen einen schönen restlichen 2. Advent

Harald

-------- Originalnachricht --------
Betreff: Re: Verbandsmitteilung 41 / 2023  Protokoll der MV 2023 am 05.11.2023 in Duisburg
Datum: 2023-12-10 13:35
Von: Andreas Pehl <post@andreas-pehl.de>
An: Harald Jung <harald.jung@reiseleiterverband.de>

Lieber Harald,

Vielen Dank für deine Mail und die interessanten Nachrichten. Zum Thema Respekt und Beschwerden habe ich eine Ergänzung: da mir die Sache auch schon länger auffällt, habe ich darüber auch mit Menschen gesprochen, die hier in Tromsø im Tourismus arbeiten. Die Reaktion war ganz erstaunlich: Sie beobachten das auch, aber fast ausschließlich bei den deutschen Gästen. Die Gäste aus anderen Ländern sind deutlich freundlicher und „entspannten“, wenn es um Nordlicht-Touren, Erlebnisse in der Arktis, Wetter und so weiter geht. Inwieweit so etwas repräsentativ ist, weiß ich natürlich nicht, es ist jedenfalls eine spannende Beobachtung.

Ganz liebe Grüße aus der Polarnacht in den Süden,
Andreas

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Andreas Pehl
Idrettsvegen 12
N-9009 Tromsø
D mobil: +49 172-6334577
N mobil: +47 925 30 545
post@andreas-pehl.de
Andreas.Pehl@br.de


26/2023 Fortbildung C.D.Friedrich

Wegen der großen Nachfrage zu unserer Fortbildung in Hamburg am 19.03.2024 (s. Verbandsmitteilung 24/2023) haben wir heute eine Gruppe mit maximal 20 Personen angemeldet. Die Führung dauert 90min.
Neben den bereits angemeldeten KollegInnen werde die Karten nach Eingang vergeben. Wir werden vom Verband keinen 2. Termin anbieten können.

Termin:   Dienstag, 19.03.2024
13:45 h                            Treffpunkt Hamburger Kunsthalle
14:14 h - 15:45 h             Führung durch die Jubiläumsausstellung
15:45 h - 17:15 h              Individuelle Zeit und Gelegenheit für einen Rundgang durch die Kunsthalle
ab 17:30 h                        Gasthaus an der Alster, Verbandsabend der Regionalgruppe Norddeutschland - HH

Die Kunsthalle liegt nur wenige Minuten vom Hamburger HBF entfernt, ebenso das Gasthaus zur Alster. Für Mitglieder im Verband der Studienreiseleiter ist der Eintritt in die Kunsthalle und die Teilnahme an der Führung kostenfrei. Kosten für An-/Abreise/Verpflegung können als Fortbildung steuerlich geltend gemacht werden. Nichtmitglieder sind ggfls.gerne in Absprache willkommen.

Anmeldungen erbeten wir bis spätestens 01. März 2024 an unser Mitglied im Verband Michael Schnelle: agenturmtv@arcor.de

Wenn Ihr unterwegs seid, gutes Gelingen

Harald Jung
Vorstandsvorsitzender im Verband der Studienreiseleiter e.V.
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25/2023 Protokoll der MV 2023

Im internen Mitgliederbereich der Homepage findet Ihr das Protokoll zur MV 2023 am 05.11.2023 in Duisburg, den Bericht der Kassenprüfer, die Teilnehmerliste, sowie den Antrag unserer Kollegin im Verband Roswitha Schlesinger zu beitragssäumigen Mitgliedern. Ein großer Dank gilt unserer Kollegin im Verband Gabriele Sauer, die das Protokoll geschrieben hat.

Insgesamt waren die Tage in Duisburg in freundschaftlicher Atmosphäre sehr harmonisch. Alle, die dabei waren, haben die Zeit sehr genossen. Die mitgliederstärkste Jahreshauptversammlung in der Geschichte des Verbandes war sehr konstruktiv und ergebnisorientiert. Umfangreiche Berichte findet ihr auf der Startseite der Homepage unter www.reiseleiterverband.de

Neben den Personalwahlen wurde einstimmig entschieden, die MV 2024 digital im ersten Quartal durchzuführen. Der Vorstand hat inzwischen als Termin Samstag, 16. März von 10:00h - 14:00h festgelegt. Die wichtigsten Argumente für diese Entscheidung entnehmt ihr bitte dem Protokoll.

Für alle , die sich mit dem Medium nicht auskennen, wird es eine Schulung am Vortag geben, die gleichzeitig als Pretest gedacht ist. Mit unserem Mitglied im Verband Benjamin Lehmann wird ein professioneller Host die Veranstaltung moderieren und hosten. Damit haben erstmals in der Geschichte des Verbandes alle Mitglieder die Möglichkeit, von jedem Standort weltweit an der Veranstaltung teilzunehmen.

Als Präsenzveranstaltung 2024 wird es vom 07.-10.11.2024 ein Mitgliedertreffen und Fortbildungen in Bonn geben. Mit unserer Kollegin im Verband Marina Zucca sind wir gerade dabei ein spannendes Programm zusammenzustellen und freuen uns auf viele Mitglieder die dann mit dabei sind.Themen: Beethoven - Alte Bundeshauptstadt - UNESCO

Noch nie haben wir von Mitgliedern aus dem Verband so viele Rückmeldungen über Respektlosigkeiten, teilweise grobe Beleidigungen von Kunden und Veranstaltern erhalten, wie in 2023. Die Gründe und Ursachen sind vielfältig. Das hat uns veranlasst eine Kampagne zu starten: Respect Your Guide - dies ist das Logo der Kampagne. Ziel ist es, Veranstalter und deren Kunden zu sensibilisieren, wie wir behandelt werden möchten. Ein Verhaltenskodex wird gerade erstellt und demnächst auf der Homepage hinter dem Logo der Kampagne hinterlegt.

In Zusammenarbeit mit unserem Kollegen im Verband Benjamin Lehmann konzipieren wir gerade parallel dazu ein digitales Seminar "Konfliktseminar für StudienreiseleiterInnen". Infos dazu folgen in Kürze.

Wir wünschen Euch allen eine hoffentlich stimmungsvolle Adventszeit und allen die gerade unterwegs sind, Gutes Gelingen

Harald Jung
Für den Vorstand im Verband der Studienreiseleiter e.V.

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Harald Jung
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24/2023 Fortbildung C.D.Friedrich am 19.03.2024 in HH

Anlässlich des 250. Geburtstages von Caspar David Friedrich (1774  -  1840) präsentiert die Hamburger Kunsthalle in einer sensationellen Jubiläumsausstellung über 100 Werke des begnadeten Malers, der wie kaum ein anderer deutscher Künstler für die Romanik steht. Mit seinen einprägsamen und melancholischen Seelenlandschaften prägte er das Bild der "deutschen Innerlichkeit". Ruinen, Mondscheinstimmungen, Berggipfel, Kreidefelsen, Meeresstrand, Seenlandschaften.C.D.Friedrich komponierte Bilder von magischer Schönheit.

Wir wollen diese Gelegenheit zu einer internen Fortbildung für die Mitglieder unseres Verbands nutzen.

Termin:   Dienstag, 19.03.2024
14:00 h                        Treffpunkt Hamburger Kunsthalle
14:30 h - 15:30 h        Führung durch die Jubiläumsausstellung
15:30 h - 17:15 h         Individuelle Zeit und Gelegenheit für einen Rundgang durch die Kunsthalle
ab 17:30 h                    Gasthaus an der Alster, Verbandsabend der Regionalgruppe Norddeutschland - HH

Die Kunsthalle liegt nur wenige Minuten vom Hamburger HBF entfernt, ebenso das Gasthaus zur Alster. Für Mitglieder im Verband der Studienreiseleiter ist der Entritt in die Kunsthalle und die Teilnahme an der Führung kostenfrei. Kosten für An-/Abreise/Verpflegung können als Fortbildung steuerlich geltend gemacht werden. Nichtmitglieder sind  in Absprache gerne willkommen. Anmeldungen erbeten bis spätestens 01. März 2024 an unser Mitglied im Verband Michael Schnelle:
agenturmtv@arcor.de

Wenn Ihr unterwegs seid, Gutes Gelingen
Harald Jung


23/2023 Ehrenmitgliedschaft Hannerl Neumann

Auf der Mitgliederversammlung in Duisburg am 05.11. wurde einstimmig beschlossen, unsrem Mitglied und Gründerin unseres Berufsverbandes Hannerl Neumann als Würdigung Ihrer großen Verdienste, die Ehrenmitgliedschaft auf Lebenszeit im Verband der Studienreiseleiter e.V zu verleihen.

Am Mittwoch, 29.11. traf sich die Regionalgruppe München. Karin hatte dankenswerter Weise im "Wirtshaus in der Au"
für 12 Personen einen Tisch reserviert, die Stimmung konnte nicht besser sein. Höhepunkt des Abends war die Überreichung der Urkunde an Hannerl und eine Laudatio durch den Vorstandsvorsitzenden und seinen Stellvertreter Peter Weinert. Hannerl hat sich riesig über die Ehrung gefreut und noch einige Anekdoten aus der "Gründerzeit" des Verbandes vorgetragen.

 

Als ein weiteres Ergebnis dieses schönen Abends erklärten sich Matthias Hoffman und Karin Holzhauser bereit, die Führung in der Regiogruppe München zu übernehmen und 2 - 3 Veranstaltungen im Jahr anzubieten. Pandemiebedingt waren die Aktivitäten etwas eingeschlafen. Als letzte Gäste verließen wir kurz vor Mitternacht das gemütliche Wirtshaus, in der festen Absicht eine solch schöne Zusammenkunft bald mal zu wiederholen.

   

Ein großes Dankeschön gilt Karin Holzhauser für die hervorragende Organisation und Koordinierung, sowie Karoline für sehr schöne Bilder, von denen ich Euch zusammen mit der Urkunde einige an die Email anhänge.

Allen die gerade unterwegs sind, Gutes Gelingen.

Harald

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Harald Jung
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