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Neues in Sachen Auswärtstätigkeit

Neues in Sachen Auswärtstätigkeit

Wer dienstlich viel unterwegs ist oder keine feste Arbeitsstätte hat wie etwa Lkw- oder Busfahrer, kann seine Reisekosten künftig einfacher geltend machen.

 

Von 1. Januar an wird nicht mehr zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit unterschieden, sondern einheitlich von einer Auswärtstätigkeit gesprochen. Die Betroffenen können ihre Kosten pauschal entweder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen oder als Werbungskosten von der Steuer abziehen. Nur für Übernachtungskosten sind weiter Belege notwendig.

Quelle: SZ 27.12.2007/sma