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25. Juli 2006 - EU-Reiseleiter dürfen ohne örtliche Lizenz führen

25. Juli 2006 - EU-Reiseleiter dürfen ohne örtliche Lizenz führen

Oberstes Gericht Italiens gibt DRV-Mitglied Studiosus Recht
München, 25. Juli 2006 - Reiseleiter aus anderen EU-Ländern benötigen für ihre Tätigkeit im Gastland keine Genehmigung der örtlichen Behörden, so das Ergebnis eines Prozesses von Studiosus Reisen München, Mitglied im Deutschen ReiseVerband (DRV), vor dem Obersten Gericht Italiens.

 

Im Mai 2001 erhielt ein Reiseleiter von Studiosus Reisen München von der örtlichen Polizei ein Strafmandat über 1.446,08 € wegen unerlaubter Ausübung seiner Tätigkeit. Der Reiseveranstalter klagte gegen diese Strafe und erhielt vor dem Gericht in der ersten Instanz Recht. Dagegen legte die Stadt Venedig Berufung ein.

In seinem Grundsatzurteil Nr. 1175/06 vom 18. Mai 2006 entschied das Oberste Gericht Italiens, dass Reiseleiter eines EU-Herkunftslandes Reisegruppen, die sich vorübergehend während einer „geschlossenen Tour" in einem anderen EU-Land aufhalten, ohne örtliche Lizenz führen dürfen. Die Richter begründeten dies damit, dass das Europäische Recht gegenüber regionalen Gesetzen Vorrang besitzt und damit - entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - die Dienstleistungsfreiheit für Reiseleiter innerhalb der Europäischen Union gewährleistet sein muss.

Das Oberste Gericht Italiens bestätigte mit seiner Begründung alle Argumente, die bisher in langjährigen Auseinandersetzungen von deutscher Seite gegen Reiseleiterbehinderungen in Italien immer wieder offiziell vorgetragen wurden. Das vorliegende Urteil ist ein wichtiger Erfolg bei der Lösung des schwierigen Problems der Reiseleiterdiskriminierungen in Italien